Landgericht Essen, 2014-05-08, 32 KLs-75 Js 74/13-7/14

32 KLs-75 Js 74/13-7/14Cantonal CourtMay 8, 2014

Full text

Landgericht Essen — 32 KLs-75 Js 74/13-7/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-08

Aktenzeichen: 32 KLs-75 Js 74/13-7/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0508.32KLS75JS74.13.7.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XII. Große Strafkammer

Normen: §§ 267 I, III, Nr. 1, 52, 53, 56, 73, 73a, 73c StGB; 370 I Nr. 1 u. 2, III Nr. 1 AO; 18 UStG

Tenor

Der Angeklagte wird unter Freispruch im Übrigen wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, und wegen Urkundenfälschung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt.

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, trägt die Kosten und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten die Landeskasse. Soweit der Angeklagte verurteilt wurde, werden ihm die Kosten auferlegt.

Angewendete Vorschriften: §§ 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 56, 73, 73a, 73c StGB, 370 Abs. 1 Nrn. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1 AO, 18 UStG

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