Landgericht Essen, 2014-07-23, 11 O 344/13

11 O 344/13Cantonal CourtJul 23, 2014

Full text

Landgericht Essen — 11 O 344/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-23

Aktenzeichen: 11 O 344/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0723.11O344.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 280 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.983,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung und Übertragung aller Rechte aus der mittelbaren Beteiligung an der F GmbH & Co. KG zu einem Nennwert von 10.000,00 Euro, Beteiligungsnummer: ...

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Übertragung der mittelbaren Beteiligungsrechte an der F GmbH & Co. KG in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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