4 O 97/14•Landgericht Essen, 2014-11-13, 4 O 97/14
Full text
Landgericht Essen — 4 O 97/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-13
Aktenzeichen: 4 O 97/14
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1113.4O97.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Den Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Ferienwohnungen im Internet ohne ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung anzubieten, nämlich ohne Angabe der Vor- und Zunamen und ohne Angabe der jeweiligen Anschrift.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 382,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.04.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.
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