Landgericht Essen, 2015-04-28, 17 O 332/12

17 O 332/12Cantonal CourtApr 28, 2015

Full text

Landgericht Essen — 17 O 332/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-28

Aktenzeichen: 17 O 332/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0428.17O332.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Normen: §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 281, 633 Abs. 2 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Umschreibung des Eigentums an dem bebauten Grundstück „G, Gebäude- und Freifläche, Wohnen; J-Straße …, 373 m² groß“ auf die Kläger zu je ½-Anteil zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithelferin zu 1) werden der Beklagten auferlegt; im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 101.563,68 € sowie für die Streithelferin zu 1) nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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