17 O 332/12•Landgericht Essen, 2015-04-28, 17 O 332/12
Full text
Landgericht Essen — 17 O 332/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-28
Aktenzeichen: 17 O 332/12
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0428.17O332.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Normen: §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 281, 633 Abs. 2 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Umschreibung des Eigentums an dem bebauten Grundstück „G, Gebäude- und Freifläche, Wohnen; J-Straße …, 373 m² groß“ auf die Kläger zu je ½-Anteil zuzustimmen.
Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithelferin zu 1) werden der Beklagten auferlegt; im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 101.563,68 € sowie für die Streithelferin zu 1) nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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