Landgericht Essen, 2015-05-28, 3 O 365/13

3 O 365/13Cantonal CourtMay 28, 2015

Full text

Landgericht Essen — 3 O 365/13 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 3 O 365/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0528.3O365.13.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 14 Abs. 3 EEG 2004

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers über den vollständigen Umfang der jeweiligen – gleichviel auf welchem Übertragungsweg abgewickelten – Stromlieferungen der Beklagten an Letztverbraucher – unter Einschluss insbesondere der an verbundene Unternehmen abgegebene Strommengen – während des Zeitraums vom 01.08.2004 bis 31.12.2004 sowie in den Kalenderjahren 2005, *1)2005, 2007 und 2008 vorzulegen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 € vorläufig vollstreckbar.

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