Landgericht Essen, 2016-05-11, 18 O 415/15

18 O 415/15Cantonal CourtMay 11, 2016

Full text

Landgericht Essen — 18 O 415/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-11

Aktenzeichen: 18 O 415/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0511.18O415.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: §§ 675, 611, 280 BGB

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.025,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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