22 Ks 2/16•Landgericht Essen, 2016-06-08, 22 Ks 2/16
Full text
Landgericht Essen — 22 Ks 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-08
Aktenzeichen: 22 Ks 2/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0608.22KS2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Große Strafkammer – Schwurgericht –
Normen: StGB §§ 212, 315b
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein des Angeklagten wird eingezogen. Dem Angeklagten darf für die Dauer von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs.1, 223, 224 Abs.1 Ziff. 2 und 5, 315 b Abs.1 Ziff.3, Abs.3, 315 Abs.3 Ziff.1 a), 22, 23, 52, 69, 69 a StGB
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