Landgericht Essen, 2017-02-20, 3 O 338/15

3 O 338/15Cantonal CourtFeb 20, 2017

Full text

Landgericht Essen — 3 O 338/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-20

Aktenzeichen: 3 O 338/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0220.3O338.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagtenseite nicht vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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