25 KLs-70 Js 226/16-39/16•Landgericht Essen, 2017-03-21, 25 KLs-70 Js 226/16-39/16
Landgericht Essen, 2017-03-21, 25 KLs-70 Js 226/16-39/16
25 KLs-70 Js 226/16-39/16Cantonal CourtMar 21, 2017
Full text
Landgericht Essen — 25 KLs-70 Js 226/16-39/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 25 KLs-70 Js 226/16-39/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0321.25KLS70JS226.16.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Große Strafkammer -Jugendkammer-
Tenor
Der Angeklagte U ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie ferner der Bedrohung und des vorsätzlich unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen schuldig.
Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von
sieben Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte C ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie ferner der Beleidigung, der gefährlichen Körperverletzung und des vorsätzlich unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwei Fällen schuldig.
Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe von
sechs Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte J ist der Verabredung zum Mord schuldig. Im Übrigen wird er freigesprochen.
Er wird zu einer Jugendstrafe von
sechs Jahren
verurteilt.
Von der Auferlegung von Kosten und gerichtlichen Auslagen wird abgesehen. Hiervon ausgenommen sind die notwendigen Auslagen des Nebenklägers; diese tragen die Angeklagten. Soweit der Angeklagte J freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und die ihm insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
U: §§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 241 Abs. 1, 308 Abs. 1, 304 Abs. 1 Var. 2, 22, 23, 52, 53 StGB, 40 Abs. 1 Nr. 3, 27 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a SprengstoffG, 1, 3 JGG
C: §§ 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, 308 Abs. 1, 304 Abs. 1 Var. 2, 185, 194, 22, 23, 52 53 StGB, 40 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1a SprengstoffG, 1, 3 JGG
J: §§ 211, 30 Abs. 2 StGB, 1, 3 JGG
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