Landgericht Essen, 2017-04-07, 10 T 103/17

10 T 103/17Cantonal CourtApr 7, 2017

Full text

Landgericht Essen — 10 T 103/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-07

Aktenzeichen: 10 T 103/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0407.10T103.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 850f Abs. 2 ZPO

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 13.03.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen-Steele vom 24.02.2017 (Az. 9b M 247/16) wird der Beschluss insoweit aufgehoben, als der Antrag des Gläubigers vom 09.02.2017 auf Festsetzung des Pfandfreibetrags gemäß § 850f Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wurde.

Die Festsetzung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer wird der/dem zuständigen Rechtspfleger/in am Amtsgericht übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.000 € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.