45 O 66/17•Landgericht Essen, 2017-09-05, 45 O 66/17
Full text
Landgericht Essen — 45 O 66/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-05
Aktenzeichen: 45 O 66/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:0905.45O66.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 TabakerzG
Tenor
Im Wege der einstweiligen Verfügung wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene mündliche Verhandlung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Verbrauchern Nikotinlösungen für elektronische Zigaretten in Behältern zu bewerben, die ein Volumen von 10 ml überschreiten und/oder diese in den Verkehr zu bringen.
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
- die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.