9 O 33/17•Landgericht Essen, 2017-10-19, 9 O 33/17
Full text
Landgericht Essen — 9 O 33/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 9 O 33/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1019.9O33.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 23.810,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW W, FIN …, und gegen Zahlung von 4.781,60 €.
Es wird festgestellt, dass
die Beklagte zu 1) sich mit der Rücknahme des oben genannten PKW im Annahmeverzug befindet,
die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger die Schäden zu ersetzen, die aus der Manipulation des oben genannten PKW durch sie resultieren.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.899,24 € freizustellen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 744,94 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) zu 83% und die Beklagte zu 2) zu 17%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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