Landgericht Essen, 2018-03-12, 3 O 342/16

3 O 342/16Cantonal CourtMar 12, 2018

Full text

Landgericht Essen — 3 O 342/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-12

Aktenzeichen: 3 O 342/16

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0312.3O342.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 515,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 20.10.2016 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 80 %, der Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht zuvor Sicherheit in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert:

Bis 03.03.2017: 6.048,80 Euro

sodann: 5.258,64 Euro.

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