5 O 287/18•Landgericht Essen, 2019-08-16, 5 O 287/18
Full text
Landgericht Essen — 5 O 287/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-16
Aktenzeichen: 5 O 287/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2019:0816.5O287.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
1.) die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 30.871,82 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.01.2019 € Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs B, FIN: …………, zu zahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 25% die Klägerin, zu 75% die Beklagte.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Bis zum 15.05. 30.871,82 €
Bis zum 06.06.2019 39.400,- €
Seitdem 30.871,82 €
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