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9 O 101/19•Landgericht Essen, 2020-02-25, 9 O 101/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-25
Aktenzeichen: 9 O 101/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0225.9O101.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 826 BGB
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 13.395,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.07.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW W mit der Fahrgestellnummer … zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Der Streitwert wird auf 33.371,81 Euro festsetzt.
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