2 O 47/05•Landgericht Hagen, 2007-08-08, 2 O 47/05
Full text
Landgericht Hagen — 2 O 47/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-08
Aktenzeichen: 2 O 47/05
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:0808.2O47.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin ei-nen Betrag von 97.668,32 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basis-zinssatz aus 52.151,92 € seit dem 06.08.2005 und aus weiteren 45.516,40 € seit dem 04.07.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin jeglichen Schaden zu ersetzen, der ihr ab dem 01.07.2007 daraus entsteht, dass ihr Anspruch gegenüber der M AG, ####1 O, aus der fondsgebundenen Lebensversicherung L 181169176012 nicht mehr durchsetzbar ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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