2 O 52/07•Landgericht Hagen, 2007-12-12, 2 O 52/07
Full text
Landgericht Hagen — 2 O 52/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: 2 O 52/07
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2007:1212.2O52.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind,
dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch
entsteht beziehungsweise entstanden ist, dass die Beklagten
es unterlassen haben, für den Kläger spätestens am 14.03.2005
gerichtlich die Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts
I2 vom 15.03.1995, Aktenzeichen 5 UF 3/94, durch Klageeinreichung
herbeizuführen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als
Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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