1 O 16/07•Landgericht Hagen, 2008-11-05, 1 O 16/07
Full text
Landgericht Hagen — 1 O 16/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-05
Aktenzeichen: 1 O 16/07
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2008:1105.1O16.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner das auf dem Grund-stück, G2 Feld 52, #### X/G2, Flur-stück 1554 zur Grenze des klägerischen Grundstücks G2 Feld 50, #### X/G2, Flurstück X errichtete Regalla-ger zu beseitigen, soweit es die Höhe von 2 Metern übersteigt.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von 747,80 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 57 % und die Beklagten 43 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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