9 0 115/08•Landgericht Hagen, 2010-03-09, 9 0 115/08
Full text
Landgericht Hagen — 9 0 115/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-09
Aktenzeichen: 9 0 115/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0309.9.0.115.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 586,96 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.12.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagten zu 8 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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