Landgericht Hagen, 2010-06-07, 10 O 89/09

10 O 89/09Cantonal CourtJun 7, 2010

Full text

Landgericht Hagen — 10 O 89/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-07

Aktenzeichen: 10 O 89/09

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0607.10O89.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.340,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2009 zu zahlen, Y um Y gegen Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile aus atypischen stillen Gesellschaftsbeteiligungen bei der Beklagten aus den Ver-tragsnummern ####1-034, ####2-032 und ####3-036.

  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwalts-kosten in Höhe von 2.264,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2009 zu zahlen.

  3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme der Übertra-gung der in Ziff. 1 genannten Gesellschaftsanteile im Verzug befindet.

  4. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Gesell-schaftsverhältnis zu den in Ziff. 1 genannten Vertragsnummern beendet ist und der Beklagten keine Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung mehr zustehen.

  5. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

  6. Das Urteil ist in seinen Ziffern 1 und 2 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreck-bar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.