3 O 74/15•Landgericht Hagen, 2016-03-16, 3 O 74/15
Full text
Landgericht Hagen — 3 O 74/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: 3 O 74/15
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2016:0316.3O74.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Klageanspruch ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet sind, der Klägerin die weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die ihr aus Anlass des Unfalls ihres Versicherten XXX vom 05.06.2012 entstanden sind und zukünftig entstehen, soweit die Schadensersatzansprüche des Versicherten der Klägerin gemäß § 116 SGB X auf die Klägerin übergegangen sind.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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