Landgericht Hagen, 2017-07-03, 46 KLs 25/16

46 KLs 25/16Cantonal CourtJul 3, 2017

Full text

Landgericht Hagen — 46 KLs 25/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-03

Aktenzeichen: 46 KLs 25/16

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0703.46KLS25.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte T1 wird wegen tateinheitlicher fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten T1 wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten T1 vor Ablauf von einem Jahr und neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte I1 wird wegen tateinheitlicher fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten I1 wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten I1 vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers tragen die Anklagten, die ferner jeweils ihre eigenen Auslagen tragen.

Angewandte Gesetzesbestimmungen:für den Angeklagten T1:§§ 229, 52, 56, 69 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 S. 2, 69a Abs. 1 S. 1 StGB

für den Angeklagten I1:§§ 229, 142 Abs. 1 Nr. 1, 52, 53, 69 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 S. 2, 69a Abs. 1 S. 1 StGB.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.