1 S 82/17•Landgericht Hagen, 2017-12-01, 1 S 82/17
Full text
Landgericht Hagen — 1 S 82/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-01
Aktenzeichen: 1 S 82/17
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:1201.1S82.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.04.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetter abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 406,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 70,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.08.2016 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 42 Prozent und die Beklagte 58 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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