Landgericht Hagen, 2018-06-11, 32 Ks 2/18

32 Ks 2/18Cantonal CourtJun 11, 2018

Full text

Landgericht Hagen — 32 Ks 2/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-11

Aktenzeichen: 32 Ks 2/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2018:0611.32KS2.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer als 2. Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das im Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll vom 30.11.2017 (Az. 307000-070226-17/4) unter der lfd. Nr. 1 bezeichnete Tatmittel ("Messer mit Serviette") wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 241 Abs. 1, 52, 56, 74 StGB

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