Landgericht Hagen, 2019-12-13, 7 S 55/19

7 S 55/19Cantonal CourtDec 13, 2019

Regest

Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage zur Bemessung der Mietwagenkosten

Full text

Landgericht Hagen — 7 S 55/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-13

Aktenzeichen: 7 S 55/19

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:1213.7S55.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: BGB § 249; StVG § 7; ZPO § 287

Leitsätze

Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall:

Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage zur Bemessung der

Mietwagenkosten

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schwerte (Az. 2 C 29/19) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 57,88 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.200,00 € festgesetzt.

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