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8 O 308/20•Landgericht Hagen, 2021-02-19, 8 O 308/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 8 O 308/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2021:0219.8O308.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 78.338,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2020 abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 7.766,47 Euro Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q7 SUV 3.0 TDI clean diesel quattro 3.0 mit der Fahrgestellnummer xxx zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 09.07.2020 mit der Rücknahme des oben näher bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 2.033,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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