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48 NBs 38/24•Landgericht Hagen, 2025-04-08, 48 NBs 38/24
Entscheidungsdatum: 2025-04-08
Aktenzeichen: 48 NBs 38/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0408.48NBS38.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Iserlohn vom 06.03.2024 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wird.
Die weitergehende Berufung wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit der Maßgabe, dass die Berufungsgebühr um 1/5 ermäßigt wird. In diesem Umfangwerden auch die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt. Der Angeklagte trägt zudem die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
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