32 O 158/92•Landgericht Köln, 1992-09-28, 32 O 158/92
Full text
Landgericht Köln — 32 O 158/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-28
Aktenzeichen: 32 O 158/92
ECLI: ECLI:DE:LGK:1992:0928.32O158.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß der zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin, Herrn G , 0000 X 00, sowie dem Beklagten unter dem 23.03.1985 abgeschlossene Jagdpachtvertrag betreffend die Verpachtung des Eigenjagdbezirkes C-M, nichtig ist.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.523,33 DM nebst 10 % Zinsen seit dem 14.04.1992 zu zahlen. Der weitergehende Zahlungsantrag wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/7 und der Beklagte 6/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.400,-- DM. Im übrigen bleibt der Klägerin vorbehalten, die Vollstreckung des Beklagten aus diesem Urteil vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit
in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch schriftliche, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.
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