16 O 623/90•Landgericht Köln, 1992-10-13, 16 O 623/90
Full text
Landgericht Köln — 16 O 623/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-13
Aktenzeichen: 16 O 623/90
ECLI: ECLI:DE:LGK:1992:1013.16O623.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
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an den Kläger ein über den gezahlten Betrag von 4.750,-- DM hinausgehendes Schmerzensgeld in Höhe von 3.250,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen;
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unter Klageabweisung im übrigen an den Kläger 4.847,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 3.12.1990 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500,-- DM, die auch in Form einer Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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