20 O 688/91•Landgericht Köln, 1993-01-20, 20 O 688/91
Full text
Landgericht Köln — 20 O 688/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-20
Aktenzeichen: 20 O 688/91
ECLI: ECLI:DE:LGK:1993:0120.20O688.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.706 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Januar 1992 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die
Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 4.800 DM. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten können die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürgen zugelassenen Kreditinstituts leisten.
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