25 O 208/93•Landgericht Köln, 1995-04-05, 25 O 208/93
Full text
Landgericht Köln — 25 O 208/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-04-05
Aktenzeichen: 25 O 208/93
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0405.25O208.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der Klage im ürigen wird die Beklagte
verurteilt, an den Kläger 49,28 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7.12.1993 zu zahlen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.700 -- DM.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 100,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Beklagte darf die jeweilige Sicherheitsleistung auch durch eine schriftliche selbstschulanerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbringen.
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