24 O 65/95•Landgericht Köln, 1995-09-28, 24 O 65/95
Full text
Landgericht Köln — 24 O 65/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-09-28
Aktenzeichen: 24 O 65/95
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0928.24O65.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
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