25 O 509/91•Landgericht Köln, 1995-11-03, 25 O 509/91
Full text
Landgericht Köln — 25 O 509/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-03
Aktenzeichen: 25 O 509/91
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1103.25O509.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.1.1992 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,-- DM.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.800,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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