20 O 527/09•Landgericht Köln, 2000-08-11, 20 O 527/09
Full text
Landgericht Köln — 20 O 527/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-11
Aktenzeichen: 20 O 527/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0811.20O527.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist auf der Grundlage des Teilungsabkommens der Klägerin 50 % der weiteren Kosten zu erstatten, die die Klägerin für ihr Mitglied H aufgrund des Unfalls vom 14.03.2006 in der Universitätsklinik B zu zahlen hat, maximal jedoch 42.744,45 €.
Der Klägerin werden die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.