Landgericht Köln, 2000-08-11, 20 O 527/09

20 O 527/09Cantonal CourtAug 11, 2000

Full text

Landgericht Köln — 20 O 527/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-08-11

Aktenzeichen: 20 O 527/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0811.20O527.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist auf der Grundlage des Teilungsabkommens der Klägerin 50 % der weiteren Kosten zu erstatten, die die Klägerin für ihr Mitglied H aufgrund des Unfalls vom 14.03.2006 in der Universitätsklinik B zu zahlen hat, maximal jedoch 42.744,45 €.

Der Klägerin werden die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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