Landgericht Köln, 2002-05-08, 28 O 180/02

28 O 180/02Cantonal CourtMay 8, 2002

Full text

Landgericht Köln — 28 O 180/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-08

Aktenzeichen: 28 O 180/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0508.28O180.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an ihren Vorständen, verboten, im geschäftlichen Verkehr im Rahmen der von ihr betriebenen Telefonauskunft Datenbanken und/oder Teile von Datenbanken der Antragstellerin zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen und/oder öffentlich wiederzugeben und/oder öffentlich wiedergeben zu lassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.