22 O 634/01•Landgericht Köln, 2003-01-30, 22 O 634/01
Full text
Landgericht Köln — 22 O 634/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-30
Aktenzeichen: 22 O 634/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2003:0130.22O634.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 14.000,00 DM nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basis-zinssatz seit dem 26. Juni 2002 zu zahlen.
Die Klage gegen die Beklagte zu 2. wird im übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beklagten zu 2. tragen der Kläger 84% und die Beklagte zu 2. 16%.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger voll.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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