23 S 42/04•Landgericht Köln, 2004-09-29, 23 S 42/04
Full text
Landgericht Köln — 23 S 42/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-29
Aktenzeichen: 23 S 42/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0929.23S42.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.3.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 146 C 185/03 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt :
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2726,85 EUR nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert beträgt 2726,85 EUR.
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