20 O 331/04•Landgericht Köln, 2004-11-17, 20 O 331/04
Full text
Landgericht Köln — 20 O 331/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-17
Aktenzeichen: 20 O 331/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1117.20O331.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
- Der Vollstreckungsbescheid vom 16.04.2004, 04-6056162-0-0, wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass Zinsen erst ab dem 05.02.2004 zu zahlen sind. Der weitergehende Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
-
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem oben bezeichneten Vollstreckungsbescheid darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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