Landgericht Köln, 2004-12-15, 104 Ks 19/04

104 Ks 19/04Cantonal CourtDec 15, 2004

Full text

Landgericht Köln — 104 Ks 19/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-15

Aktenzeichen: 104 Ks 19/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:1215.104KS19.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - 1. große Jugendkammer

Tenor

Es sind schuldig:

Der Angeklagte B des Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe - Repetierwaffe -, sowie der versuchten Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe - Repetierwaffe -.

Die Angeklagte E der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Raub mit Todesfolge und mit un-

erlaubtem Führen einer Schusswaffe - Repetierwaffe -. Im übrigen wird sie freigesprochen.

I!.

Der Angeklagte B wird zu

lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

verurteilt; die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Die Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Gegen die Angeklagte E wird eine Jugendstrafe von

7 Jahren und 6 Monaten

•

verhängt.

Die sichergestellte Vorderschaft-Repetierflinte

„Y", Modell 500 A, Waffennummer K 00000, Kaliber 12/70 und 12/76,.(Ass.-Nr. KK 00 Nr 00) und die zugehörige Flintenpatronenmunition Kaliber 12/76,5

und 12/70 (Ass.-Nr: KK 00 Nr. 00 und 00) werden eingezogen.

IV.

Der Angeklagte B trägt die ihn betreffenden Kosten

des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Soweit die Angeklagte E freigesprochen ist, fallen ihre notwendigen Auslagen, der Staatskasse zur Last.

Im übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

Angewandte Strafvorschriften:

bzgl. des Angeklagten B:.

§§ 211 Abs. 1 und 2, 3., 4., 5., und 9. Alt., 251, 250 Abs. Nr. 1, 249, 30 Abs. 1 Satz 1 StGB,

§§ 49, 52, 53, 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 57 b, 66 Abs. 3 Satz 2

§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB,

§§ 51 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 1 .Unterabschnitt 1 Nr. 2.4 und Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG

Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, § 54 Abs. 1 Nr. 1. WaffG

bzgl. der Angeklagten E:

§§ 211 Abs. 1 und 2, 3., 4., und 9. Alt., 251, 250

Abs. Nr. 1, 249 StGB,

§§ 27, 28 Abs. 1, 52 StGB,

§§ 51 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 zu

§ 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.4

und Anlage 2 zu § 2 Abs.2 bis 4 WaffG Abschnitt 2

Unterabschnitt 1,

§§ 1, 105 JGG

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