24 O 46/03•Landgericht Köln, 2005-04-14, 24 O 46/03
Full text
Landgericht Köln — 24 O 46/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-14
Aktenzeichen: 24 O 46/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0414.24O46.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.066,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.3.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird eingeräumt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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