Landgericht Köln, 2005-09-30, 81 O (Kart) 1/05

81 O (Kart) 1/05Cantonal CourtSep 30, 2005

Full text

Landgericht Köln — 81 O (Kart) 1/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-30

Aktenzeichen: 81 O (Kart) 1/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0930.81O.KART1.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von € 1.463.135,97 nebst 8% Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (das ist der 17.Januar 2005) zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die seitens der Klägerin verauslagten Gerichtskosten in Höhe von € 17.868,- Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Zeit seit dem 7.Januar 2005 bis zum Eingang eines Kostenfestsetzungsantrages zu zahlen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.

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