24 O 365/02•Landgericht Köln, 2005-10-27, 24 O 365/02
Full text
Landgericht Köln — 24 O 365/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-27
Aktenzeichen: 24 O 365/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1027.24O365.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90.332,82 € nebst 5 % Zinsen p.a. vom 20.6.1995 bis zum 28.2.1997 und seit dem 17.9.2002 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von ihrer Zahlungspflichtung gegenüber der N GmbH u. Co Dortmund wegen der durch die Lagerung von zwei Ankerwellen und sechs Gleitlagern entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 16.637,44 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 61 % und die Beklagte zu 39 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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