Landgericht Köln, 2005-11-18, 28 O 322/04

28 O 322/04Cantonal CourtNov 18, 2005

Full text

Landgericht Köln — 28 O 322/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-18

Aktenzeichen: 28 O 322/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1118.28O322.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

1.Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 55.778,56 € nebst nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2004 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 88% und die Klägerin zu 12 %.

3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann ihrerseits die Vollstreckung durch die Beklagte (wegen der Kosten) abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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