28 O 268/05•Landgericht Köln, 2005-11-23, 28 O 268/05
Full text
Landgericht Köln — 28 O 268/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: 28 O 268/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:1123.28O268.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, unerlaubte Nachbildungen (Plagiate) urheberrechtlich geschützter M-Möbelmodelle, und zwar des Sessels M2 und des zweisitzigen Sofas M2, in der Bundesrepublik Deutschland zu verwerten, insbesondere in der Zigarren-Lounge in der Bundeskunsthalle in Bonn, aufzustellen und gewerblich zu nutzen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.