25 O 346/02•Landgericht Köln, 2006-09-06, 25 O 346/02
Full text
Landgericht Köln — 25 O 346/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-06
Aktenzeichen: 25 O 346/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0906.25O346.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100.000 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2000 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen immateriellen sowie alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm aus ärztlichen Behandlung ab dem 28.02.2000 entstanden sind bzw. noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages.
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