23 O 458/04•Landgericht Köln, 2007-02-07, 23 O 458/04
Full text
Landgericht Köln — 23 O 458/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: 23 O 458/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0207.23O458.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 14.692,46 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 8.10.2004 und weitere Zinsen in derselben Höhe aus 337,27 € seit dem 8.10.2004 bis zum 15.11.2004 sowie aus 4.462,96 € seit dem 8.10.2004 bis zum 21.1.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8 % und die Beklagte zu 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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