22 O 11/07•Landgericht Köln, 2007-02-08, 22 O 11/07
Full text
Landgericht Köln — 22 O 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 22 O 11/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.22O11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfers.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten und des Streithelfers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Verfügungsbeklagte und der Streithelfer leisten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.
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