31 O 7227/06•Landgericht Köln, 2007-02-08, 31 O 7227/06
Full text
Landgericht Köln — 31 O 7227/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: 31 O 7227/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.31O7227.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzen-den Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Inhaltsstoffen 250 mg D-Glucosaminsulfat und 200 mg Chondroitinsulfat pro Tablette und einer Verzehrsemp-fehlung von 2 Tabletten täglich unter der Bezeichnung „donaprevent®“ in der nachstehend wiedergegebenen Verpackungsaufmachung in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben:
II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagte
90 % zu tragen.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck-bar, wegen zu vollsteckender Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Si-cherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt
-
hinsichtlich der Unterlassung 30.000,00 EUR,
-
hinsichtlich der Kosten im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.