28 O 244/07•Landgericht Köln, 2007-09-05, 28 O 244/07
Full text
Landgericht Köln — 28 O 244/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-05
Aktenzeichen: 28 O 244/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0905.28O244.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 04.05.2007 – Az.: 28 O 244/07 – wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Tenor wie folgt lautet:
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetreten werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
die Behauptung aufzustellen und / oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen,
der Verfügungskläger sei in der fraglichen Zeit (27. – 29.09.1944) zu Schanzarbeiten am Westwall eingesetzt und deshalb nicht in Köln gewesen.
Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.
- Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.
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