Landgericht Köln, 2007-10-16, 33 O 130/07

33 O 130/07Cantonal CourtOct 16, 2007

Full text

Landgericht Köln — 33 O 130/07

Entscheidungsdatum: 2007-10-16

Aktenzeichen: 33 O 130/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:1016.33O130.07.00

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen,

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